In der Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2015 hat der Gemeinderat den Voranschlag für das Jahr 2016 beschlossen.
Der Voranschlag ist quasi das “Budget” der Gemeinden. Er ist jährlich zu erstellen und bildet die Grundlage für die Führung des Gemeindehaushaltes. Der Voranschlag ist eine Zusammenfassung aller Einnahmen und Ausgaben, die im Laufe des kommenden Jahres voraussichtlich fällig werden.
Er gliedert sich in den ordentlichen und in den außerordentlichen Voranschlag. Im ordentlichen Voranschlag sind alle Einnahmen und Ausgaben abgebildet, die die Gemeinde auf Grund von gesetzlichen Vorgaben in der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung tätig muss – das “Tagesgeschäft” sozusagen. Im außerordentlichen Voranschlag werden hingegen die Einnahmen und Ausgaben erfasst, die für vereinzelte Vorhaben oder größere Projekte vorgesehen sind.
Der Voranschlag der Marktgemeinde Eibiswald für das Haushaltsjahr 2016:
Der vom Gemeinderat beschlossene Voranschlag liegt zwei Wochen hindurch im Marktgemeindeamt Eibiswald zur öffentlichen Einsicht auf.